Alleinarbeit: Wann ist eine Personen-Notsignal-Anlage notwendig?
Alleinarbeit gibt es in wesentlich mehr Unternehmen, als man auf den ersten Blick vermuten würde.
Der Instandhalter, der am Wochenende eine Produktionsanlage kontrolliert. Die Mitarbeiterin im Labor außerhalb der regulären Arbeitszeit. Der Haustechniker im Keller eines größeren Gebäudes. Beschäftigte in Lager, Logistik oder Produktion, die zeitweise außerhalb der Sicht- und Rufweite ihrer Kollegen arbeiten.
Entscheidend ist dabei nicht, ob sich irgendwo auf dem Betriebsgelände noch weitere Personen befinden. Entscheidend ist, ob im Notfall rechtzeitig Hilfe verfügbar wäre.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung definiert Alleinarbeit entsprechend breit. Erst Anfang 2026 hat die DGUV das Thema erneut aufgegriffen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Beschäftigte in unterschiedlichen Stockwerken desselben Gebäudes faktisch allein arbeiten können.
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung
Ob besondere Schutzmaßnahmen notwendig sind, lässt sich nicht pauschal anhand einer Berufsbezeichnung entscheiden.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die mit einer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus geeignete Maßnahmen ableiten. Die DGUV Regel 112-139 konkretisiert dieses Vorgehen für den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen und enthält ein Verfahren zur Beurteilung von Alleinarbeitsplätzen.
Dabei ist unter anderem entscheidend:
Wie wahrscheinlich ist ein Notfall?
Welche Verletzungen oder gesundheitlichen Folgen können eintreten?
Ist die betreffende Person nach einem Ereignis voraussichtlich noch handlungsfähig?
Wie schnell kann Hilfe den Arbeitsplatz erreichen?
Gerade die letzte Frage wird häufig unterschätzt. Ein Notruf allein löst das Problem noch nicht. Die Rettungskette funktioniert nur dann, wenn klar ist, wer den Alarm erhält, wo sich die betroffene Person befindet und wer anschließend Hilfe einleitet.
Ein normales Telefon löst nicht jedes Problem
Bei einer geringen Gefährdung kann ein Telefon oder eine organisatorische Melderegelung ausreichend sein.
Anders sieht es aus, wenn ein Beschäftigter nach einem Unfall möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, selbst einen Anruf zu tätigen.
Genau hier kommen Personen-Notsignal-Anlagen ins Spiel.
Eine PNA kann neben einem bewusst ausgelösten Alarm auch sogenannte willensunabhängige Alarme verarbeiten. Beispielsweise kann ein Gerät eine ungewöhnliche Lage oder längere Bewegungslosigkeit erkennen und nach einem definierten Ablauf automatisch einen Alarm auslösen. Die DGUV nennt Personen-Notsignal-Anlagen ausdrücklich als technische Möglichkeit zur Absicherung gefährlicher Alleinarbeit.
Damit verändert sich eine entscheidende Situation:
Der Beschäftigte muss im Ernstfall nicht mehr zwingend selbst in der Lage sein, zum Telefon zu greifen.
Eine PNA besteht nicht nur aus einer Notruftaste
In der Praxis wird eine PNA manchmal auf den roten Alarmknopf reduziert. Ein belastbares Sicherheitskonzept umfasst jedoch wesentlich mehr.
Eine geeignete Lösung muss beispielsweise den auslösenden Beschäftigten identifizieren, den Alarm zuverlässig übertragen und die Alarmbearbeitung ermöglichen. Hinzu kommen – abhängig vom jeweiligen System und der Gefährdungsbeurteilung – automatische Alarmarten, die Überwachung der Kommunikationsverbindung und eine Lokalisierung der betroffenen Person.
Gerade auf größeren Werksgeländen ist die Lokalisierung entscheidend.
„Gebäude A“ kann bereits eine hilfreiche Information sein. In komplexeren Gebäuden kann es jedoch notwendig sein zu wissen, ob sich die Person im Erdgeschoss, im Technikraum oder in einem Kellerbereich befindet.
Die Qualität einer Personen-Notsignal-Anlage entscheidet sich deshalb nicht nur daran, ob ein Alarm ausgelöst wird, sondern auch daran, wie schnell daraus tatsächlich Hilfe entsteht.
Je präziser die Ortung, Kartenmaterial und Hilfinformationen sind, umso schneller kann die Hilfe vor Ort sein.
Was Unternehmen vor der Einführung klären sollten
Vor der technischen Auswahl sollten Unternehmen zunächst das reale Szenario betrachten.
Wo arbeiten Personen allein? Wie sehen die möglichen Notfälle aus? Gibt es Innen- und Außenbereiche? Wie gut ist die vorhandene WLAN- oder Mobilfunkversorgung? Muss eine Person innerhalb eines Gebäudes möglichst genau lokalisiert werden? Wer erhält einen Alarm während der Arbeitszeit, nachts oder am Wochenende?
Idealerweise bietet der PNA Hersteller eine Bewertung der Ausgangssituation an und stellt eine Teststellung in einem repräsentativen Bereich an.
Erst danach sollte entschieden werden, wie die technische Lösung aussehen muss.
Die LIV Personen-Notsignal-Anlage kombiniert beispielsweise verschiedene Möglichkeiten für Kommunikation und Lokalisierung. Im Gebäude kann vorhandene WLAN-Infrastruktur genutzt werden; je nach Projekt können weitere Technologien wie Bluetooth ergänzt werden. Für Außenbereiche steht GPS zur Verfügung. Willensabhängige sowie willensunabhängige Alarmarten können gemeinsam in einem System verarbeitet werden.
Technik ist Teil der Rettungskette
Eine Personen-Notsignal-Anlage verhindert keinen Arbeitsunfall. Ihre Aufgabe beginnt dort, wo trotz aller Präventionsmaßnahmen eine Notsituation eingetreten ist.
Dann zählt jede unnötige Minute. Deshalb sollte die Frage bei der Planung nicht nur lauten:
„Welches Notrufgerät brauchen wir?“
Sondern:
„Wie sorgen wir dafür, dass ein erkannter Notfall möglichst schnell zur richtigen Hilfe am richtigen Ort führt?“
Genau aus dieser Perspektive sollte eine moderne PNA geplant werden. Eine PNA Lösung welche sich flexibel an die Herausforderungen vor Ort anpassen kann. Nur so kann eine bestmöglich Absicherung enstehen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Mehr über die LIV Personen-Notsignal-Anlage erfahren.
Quellen:
https://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sis-artikel/sis_2019-03.pdf
https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-personen-notsignal-anlagen/index.jsp
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1004/einsatz-von-personen-notsignal-anlagen
https://topeins.dguv.de/arbeitssicherheit/alleinarbeit-sicher-gestalten/
https://bauportal.bgbau.de/bauportal-12021/thema/branchenuebergreifend/alleinarbeit-als-gewerkeuebergreifendes-thema
Autor:
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
info@liv-tec.de


